Friseur/Friseurin

Wer Freude hat am Umgang mit Menschen, handwerkliches Geschick zeigt, eine gute Gesundheit hat,
der sollte sich den Friseurberuf einmal genauer anschauen.

Aufnahme:
Der Besuch des Bildungsgangs Friseur / Friseurin setzt die ErfĂĽllung der Vollzeitschulpflicht voraus und den Abschluss eines gĂĽltigen Ausbildungsvertrags zum Friseur / zur Friseurin.

Dauer:
Für den Ausbildungsberuf „Friseur/Friseurin“ beträgt die Ausbildungsdauer in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildung möglich.
Verkürzung auf 2 Jahre möglich mit Abitur,
Verkürzung auf 2,5 Jahre möglich bei entsprechenden Eingangsvoraussetzungen und guten schulischen und betrieblichen Leistungen.

Organisation:
Der Berufsschulunterricht wird an 2 Tagen durchgeführt. Der Unterricht wird in zwei Bereichen angeboten:
Berufsbezogener Bereich in 13 Lernfeldern:
1) In Ausbildung und Beruf orientieren, 2) Kunden empfangen und betreuen, 3) Haare und Kopfhaut pflegen, 4) Frisuren empfehlen, 5) Haare schneiden, 6) Frisuren erstellen, 7) Haare dauerhaft umformen, 8) Haare tönen, 9) Haare färben und blondieren, 10) Hände und Nägel pflegen und gestalten, 11) Haut dekorativ gestalten, 12) Betriebliche Prozesse mitgestalten, 13) Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

BerufsĂĽbergreifender Bereich:
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre


Zusätzlich finden überbetriebliche Lehrunterweisungen der zuständigen Friseurinnungen statt.
Nach 1,5 Jahren findet der 1. Teil der Gesellnprüfung schriftlich und praktisch statt.

Abschluss und Berechtigungen:
Schriftlicher und praktischer Teil 2 der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer nach 3 Jahren.

Berufsschulabschluss, der dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertig ist.
Der Erwerb des Sekundarabschlusses I – Fachoberschulreife – wird ermöglicht.

danach kann man:

- als Geselle/Gesellin in einem Friseurbetrieb arbeiten
- sich weiterbilden zur Fachkosmetikerin bzw. Visagistin
- arbeiten als Trainer oder Akteur fĂĽr groĂźe Kosmetikfirmen
- die Meisterprüfung ablegen und sich evtl. selbständig machen

(Weitere Informationen unter: www.Friseurhandwerk.de)

Bildungsgangleitung:
Herr Othlinghaus (Bildungsgangleiter) zuständig für die Friseurbetriebe in Datteln, Waltrop, Oer-Erkenschwick
Frau Stemmann-Uhlenbruch zuständig für die Friseurbetriebe in Castrop-Rauxel.

Sprechzeiten nach Vereinbarung Tel. Durchwahl 02305 97221 8729


Anmerkungen:
Anmeldungen der Berufsschule jederzeit mit gültigem Ausbildungsvertrag möglich.