Friseur/Friseurin
Aufnahme:
Der Besuch des Bildungsgangs Friseur / Friseurin setzt die ErfĂĽllung der Vollzeitschulpflicht voraus
und den Abschluss eines gĂĽltigen Ausbildungsvertrags zum Friseur / zur Friseurin.
Dauer:
Für den Ausbildungsberuf „Friseur/Friseurin“ beträgt die Ausbildungsdauer in der Regel 3 Jahre.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildung möglich.
Verkürzung auf 2 Jahre möglich mit Abitur,
Verkürzung auf 2,5 Jahre möglich bei entsprechenden Eingangsvoraussetzungen und guten schulischen und betrieblichen Leistungen.
Organisation:
Der Berufsschulunterricht wird an 2 Tagen durchgefĂĽhrt. Der Unterricht wird in drei Bereichen angeboten:
Berufsbezogener Bereich:
Wirtschafts- und Betriebslehre, Technologie, Gestaltung, Beratung und Verkauf
BerufsĂĽbergreifender Bereich:
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
Datenverarbeitung und StĂĽtzkurse
Zusätzlich finden überbetriebliche Lehrunterweisungen der zuständigen Friseurinnungen statt.
Zur ĂśberprĂĽfung des Leistungsstandes findet nach 1,5 Jahren eine ZwischenprĂĽfung schriftlich
und praktisch statt.
Abschluss und Berechtigungen:
Schriftliche und praktische GesellenprĂĽfung vor der Handwerkskammer.
Berufsschulabschluss, der dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertig ist.
Der Erwerb des Sekundarabschlusses I – Fachoberschulreife – wird ermöglicht.
danach kann man:
- als Geselle/Gesellin in einem Friseurbetrieb arbeiten
- sich weiterbilden zur Fachkosmetikerin bzw. Visagistin
- die Meisterprüfung ablegen und sich evtl. selbständig machen
(Weitere Informationen unter: www.Friseurhandwerk.de)
Bildungsgangleitung:
Herr Othlinghaus (Bildungsgangleiter) zuständig für die Friseurbetriebe in Datteln, Waltrop, Oer-Erkenschwick
Frau Stemmann-Uhlenbruch zuständig für die Friseurbetriebe in Castrop-Rauxel.
Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Anmerkungen:
Anmeldungen der Berufsschule jederzeit mit gültigem Ausbildungsvertrag möglich.